Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Portal „DestinationHub.Ruhr“

1 Betreiber und Geltungsbereich

  1. Betreiber der Plattform Touristisches DestinationHub.Ruhr der Metropole Ruhr ist Ruhr Tourismus GmbH, Centroallee 261, 46047 Oberhausen, Tel: 0208 / 89958118, E-Mail: info‎@ruhr-tourismus.de, Internet: www.ruhr-tourismus.de, Handelsregister: HRB 21124, Duisburg, Ust.-Id.: DE 196884225, Geschäftsführer: Axel Biermann und Thorsten Kröger, Aufsichtsratsvorsitzender: Bruno Sagurna
  2. Auf dem DestinationHub.Ruhr stellt Ruhr Tourismus GmbH Werke für seine Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Die Nutzung des DestinationHub.Ruhr ist kostenlos. Das DestinationHub.Ruhr darf nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) genutzt werden.
  3. Diese AGB enthalten die Bedingungen und Verhaltensregeln für die Nutzung des DestinationHub.Ruhr. Sie gelten auch für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, die zwischen der Nutzerin/dem Nutzer und Ruhr Tourismus GmbH getätigt werden. Sofern nicht anders vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Registrierung durch die Nutzerin/den Nutzer gültigen Fassung.
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzerin/des Nutzers, die diesen AGB widersprechen, von diesen AGB abweichen oder diese AGB ergänzen, gelten nicht, es sei denn Ruhr Tourismus GmbH stimmt deren Geltung im Einzelfall ausdrücklich und in Schriftform zu.
  5. Diese AGB gelten auch dann, wenn Ruhr Tourismus GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen der Nutzerin/des Nutzers Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  6. Ruhr Tourismus GmbH ist jederzeit berechtigt, diese AGB einschließlich der Regelungen zur erteilten Lizenz aufgrund von sachlichen Gründen wie bspw. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen. Ruhr Tourismus GmbH weist die bereits aktiven Nutzerinnen und Nutzer per E-Mail, mit Verweis auf eine gesonderte Internetseite, auf die Änderungen oder die neuen AGB hin. Die Nutzerin/der Nutzer hat innerhalb von 14 Tagen zu entscheiden, ob sie/er den Änderungen oder den neuen AGB zustimmt. Wenn sich die Nutzerin/der Nutzer dazu entscheidet, den Änderungen oder den neuen AGB nicht zuzustimmen, behält sich Ruhr Tourismus GmbH vor, von seinem Recht zur ordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen. Ruhr Tourismus GmbH weist die Nutzerin/den Nutzer auf der Internetseite auf die 14-tägige Frist und den Vorbehalt der ordentlichen Kündigung gesondert hin. Während dieser 14 Tage kann die Nutzerin/der Nutzer den DestinationHub.Ruhr unter Geltung dieser AGB unverändert nutzen. 

 2 Definitionen

  1. „Nutzerin“ bzw. „Nutzer“ kann eine natürliche, voll geschäftsfähige Person ab einem Mindestalter von 18 Jahren oder eine juristische Person des Privatrechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine Institution oder Einrichtung sein.
  2. „Werke“ sind alle leistungsschutzrechtlich geschützten Erzeugnisse, insbesondere persönliche geistige Schöpfungen gemäß § 2 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) und Lichtbilder gemäß § 72 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz).
  3. „Kardinalpflicht“ ist eine Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Nutzerin/der Nutzer vertrauen durfte. 

3 Nutzung der Werke

Auf dem DestinationHub.Ruhr stellt Ruhr Tourismus GmbH Werke zur Verfügung. Diese Werke darf die Nutzerin/der Nutzer entsprechend der erteilten Creative Commons-Lizenz „CC BY-SA“, „CC BY“ oder „CC0“ verwenden. Die erteilte Lizenz ist unbedingt zu beachten. Konkret bedeutet das für die Nutzerin/den Nutzer insbesondere: 

Wenn die Creative Commons-Lizenz „CC BY-SA“ erteilt wird, darf das Werk auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Die Urheberin/der Urheber des Werkes ist stets zu nennen. Die Bearbeitung des Werks ist erlaubt, auch für kommerzielle Zwecke. Die Weitergabe des Werks – auch des bearbeiteten Werks – hat unter den gleichen Bedingungen zu erfolgen. Die Creative Commons-Lizenz „CC BY-SA“ gilt also auch bei der Weitergabe des Werks. Sollte es durch eine Verwendung der Werke, die nicht der Creative Commons-Lizenz „CC BY-SA“ entspricht, zu Ansprüchen Dritter gegenüber Ruhr Tourismus GmbH kommen, stellt die Nutzerin/der Nutzer insofern Ruhr Tourismus GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei. 

Wenn die Creative Commons-Lizenz „CC BY” erteilt wird, darf das Werk auch für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Die Urheberin/der Urheber des Werkes ist stets zu nennen. Die Bearbeitung des Werkes ist erlaubt, auch für kommerzielle Zwecke. Sollte es durch eine Verwendung der Werke, die nicht der Creative Commons-Lizenz „CC BY“ entspricht, zu Ansprüchen Dritter gegenüber Ruhr Tourismus GmbH kommen, stellt die Nutzerin/der Nutzer insofern Ruhr Tourismus GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei. 

Wenn die Creative Commons-Lizenz „CC0“ erteilt wird, darf das Werk verbreitet, kopiert, aufgeführt und verändert werden, ohne dass eine Erlaubnis notwendig ist, auch für kommerzielle Zwecke. Die Urheberin/der Urheber verzichtet damit weltweit auf die Geltendmachung von urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechten, soweit dies rechtlich möglich ist. Sollte es durch eine Verwendung der Werke zu Ansprüchen Dritter gegenüber Ruhr Tourismus GmbH kommen, stellt die Nutzerin/der Nutzer insofern Ruhr Tourismus GmbH von sämtlichen Ansprüchen frei. 

4 Datenzugriff

  1. Voraussetzung für die kostenfreie Nutzung des DestinationHub.Ruhr ist die Eingabe der Kontaktdaten durch die Nutzerin/den Nutzer. Natürliche und Juristische Personen sowie Institutionen und Einrichtungen geben dazu ihren Namen, ihre E-Mail-Adresse, ihre Organisation sowie deren Sitz (Postleitzahl und Ort) und den Benutzertypen an. Bei natürlichen Personen sind Vorname und Nachname anzugeben. Alle angegebenen Daten müssen korrekt und vollständig sein. Im nächsten Schritt muss die Nutzerin/der Nutzer den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung zustimmen. Durch die Zustimmung der Nutzerin/des Nutzers zu den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung wird zwischen Ruhr Tourismus GmbH und der Nutzerin/dem Nutzer ein Nutzungsvertrag geschlossen. Wählt die Nutzerin/der Nutzer den API-Zugriff, erhält die Nutzerin/der Nutzer einen individuellen Lizenzschlüssel. Die Nutzung des Lizenzschlüssels durch Dritte ist untersagt.
  2. Ruhr Tourismus GmbH kann verlangen, dass die Nutzerin/der Nutzer im Rahmen der Eingabe der Kontaktdaten Nachweise vorlegt. Ruhr Tourismus GmbH kann den Zugriffswunsch der Nutzerin/des Nutzers ablehnen. Ruhr Tourismus GmbH kann einen individuellen Lizenzschlüssel sperren, wenn er bspw. von einem Dritten genutzt wird.
  3. Die Nutzerin/der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihre/seine Angaben stets auf dem aktuellen Stand sind. Die Nutzerin/der Nutzer hat Ruhr Tourismus GmbH per E-Mail an info‎@‎ruhr-tourismus.de darüber zu informieren, sollten sich Kontaktangaben ändern. Wenn die Nutzerin/der Nutzer der Auffassung ist, ein Dritter nutze den DestinationHub.Ruhr über ihren/seinen Lizenzschlüssel, hat sie/er Ruhr Tourismus GmbH unverzüglich darüber zu unterrichten.

5 Dauer und Kündigung des Nutzungsvertrages

  1. Der Nutzungsvertrag zwischen der Nutzerin/dem Nutzer und Ruhr Tourismus GmbH wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag jederzeit durch Mitteilung in Textform ordentlich kündigen. Das Recht von Ruhr Tourismus GmbH zur Sperrung von Lizenzschlüsseln bleibt hiervon unberührt. Eine sofortige außerordentliche Kündigung ist Ruhr Tourismus GmbH und der Nutzerin/dem Nutzer vorbehalten.
  3. Ruhr Tourismus GmbH kann den Nutzungsvertrag insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn die Nutzerin/der Nutzer gegen diese AGB verstoßen hat. So kommt eine außerordentliche Kündigung in Betracht, wenn die Nutzerin/der Nutzer gegen ihre/seine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der in § 4 genannten erforderlichen Daten verstoßen hat sowie bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung des Lizenzschlüssels durch einen Dritten. Die außerordentliche Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform. 

 6 Sperrung des Lizenzschlüssels

  1. Ruhr Tourismus GmbH ist berechtigt, den Lizenzschlüssel der Nutzerin/des Nutzers dauerhaft zu sperren und der Nutzerin/dem Nutzer den erneuten Zugang zum DestinationHub.Ruhr zu verweigern. So kommt eine dauerhafte Sperrung in Betracht, wenn die Nutzerin/der Nutzer gegen ihre/seine Verpflichtung zur wahrheitsgemäßen Angabe der in § 4 genannten erforderlichen Daten verstoßen hat sowie bei dem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung der Zugangsdaten für den DestinationHub.Ruhr durch einen Dritten. Ruhr Tourismus GmbH informiert die Nutzerin/den Nutzer in Textform über die dauerhafte Sperrung. Die Nutzerin/der Nutzer darf in diesem Fall kein neues Mitgliedskonto beim DestinationHub.Ruhr eröffnen.
  2. Ruhr Tourismus GmbH kann den Lizenzschlüssel als mildere Maßnahme auch zeitweilig sperren. Ruhr Tourismus GmbH informiert die Nutzerin/den Nutzer in Textform über die zeitweilige Sperrung. Die Nutzerin/der Nutzer darf in diesem Fall für die Dauer der Sperrung keinen neuen Lizenzschlüssel für die Nutzung des DestinationHub.Ruhr beantragen. 

7 Funktionsänderungen, Verfügbarkeit, Höhere Gewalt

  1. Ruhr Tourismus GmbH behält sich vor, einzelne Funktionen des DestinationHub.Ruhr fortlaufend zu bearbeiten, zu aktualisieren, zu erweitern, einzuschränken oder einzustellen.
  2. Eine jederzeitige Verfügbarkeit des DestinationHub.Ruhr ist ausdrücklich nicht geschuldet. Es kann bspw. während eines Wartungs- oder Instandsetzungsfensters oder eines Stromausfalls oder einer Internetdienstunterbrechung dazu kommen, dass der DestinationHub.Ruhr nicht abrufbar ist.
  3. Im Falle von höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die Ruhr Tourismus GmbH ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, die Dienste zur Verfügung zu stellen, ist Ruhr Tourismus GmbH von der Leistungspflicht befreit bzw. verlängern sich etwaige Fristen und Termine – auch während des Verzuges – um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. 

 8 Ausschluss und Begrenzung der Haftung von Ruhr Tourismus GmbH

  1. Ruhr Tourismus GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung von Ruhr Tourismus GmbH ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt, wenn eine Kardinalpflicht leicht fahrlässig verletzt wird.
  3. Ruhr Tourismus GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind.
  4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für Schäden am Leben, am Körper oder an der Gesundheit und für die Haftung aufgrund des Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG).
  5. Soweit die Haftung von Ruhr Tourismus GmbH ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Vertreterinnen/Vertreter und Erfüllungsgehilfinnen/Erfüllungsgehilfen.
  6. Die Schadenersatzansprüche der Nutzerin/des Nutzers verjähren in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 

 9 Datenschutz

 Die Nutzerin/der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass Ruhr Tourismus GmbH personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt, so wie es in der Datenschutzerklärung von Ruhr Tourismus GmbH näher beschrieben wird. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter ruhr-tourismus.de/ruhr-tourismus/datenschutz/. Die Erhebung dieser Daten erfolgt, um ein sicheres, effizientes und nutzerfreundliches Angebot zur Verfügung stellen zu können. Mit dem Vertragsabschluss stimmt die Nutzerin/der Nutzer zu, dass sie/er die Datenschutzbestimmungen von Ruhr Tourismus GmbH gelesen und akzeptiert hat. 

 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung.
  2. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen keine mündlichen Nebenabreden und Ergänzungen. Zu ihrer Wirksamkeit bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
  3. Erfüllungsort ist Oberhausen. Soweit die Nutzerin/der Nutzer Kauffrau oder Kaufmann, eine juristische Person des Privatrechts oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis und diesen AGB entstehende Streitigkeiten Düsseldorf als ausschließlicher Gerichtsstand.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  5. Die Nutzerin/der Nutzer erklärt sich mit den vorstehenden Bedingungen einverstanden. 

 

(Stand November 2022)