1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion mit dem jeweiligen Gewinnspiel-Posting auf der Facebook– sowie der Instagram-Seite von Ruhr.Fußball (@ruhrfussball). Die dort hinterlegten Beschreibungen gehen diesen Teilnahmebedingungen vor.
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261
46047 Oberhausen
(3) Mit der Teilnahme am jeweiligen Gewinnspiel werden die beschriebenen Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta, es wird weder von Meta gesponsert, unterstützt noch organisiert.
2. Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Ruhr Tourismus GmbH
sowie Mitarbeiter von nach §§ 15 AktG mit der Ruhr Tourismus GmbH verbundener Unternehmen. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten Dritter ist nicht erlaubt.
(2) Teilnahmeberechtigte können am Gewinnspiel teilnehmen indem sie den Accounts @ruhrfussball und @deutschland.liebe bei Instagram folgen und ihren Travelbuddy im Kommentar markieren oder per E-Mail an ruhrfussball@tas-agentur.de ihren Travelbuddy nennen und uns mitteilen, warum gerade sie das Wochenende verdient haben.
(3) Weitere Bedingungen sowie der Teilnahmeschluss des Gewinnspiels sind dem jeweiligen Gewinnspiel-Posting zu entnehmen.
3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Den jeweiligen Gewinn entnehmen Sie dem Gewinnspiel-Posting.
(2) Die Gewinner werden spätestens innerhalb eines Monats nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern ermittelt, via Kommentar-Funktion oder in einem gesonderten Posting benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden. Diese Angaben dienen der Übersendung des Gewinns.
(3) Geht von einem Gewinner innerhalb der angegebenen Frist keine E-Mail ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich, sofern nicht im Gewinnspielposting anders kommuniziert.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (beispielsweise im Falle von Sponsoren oder Partnern), akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn.
(7) Die Gewinne werden dem Gewinner je nach persönlicher Absprache übermittelt. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
(8) Die An- und Abreise zum jeweiligen Umsetzungsort des Gewinns organisiert und finanziert der Gewinner. Die Übernachtung vor Ort ist Teil des Gewinns und wird vom Veranstalter gestellt. Die Kosten für Verpflegung sind selbst zu tragen, sofern nicht anders im Gewinnspieltext beschrieben.
4. Nutzungsrechtseinräumung
(1) Der Teilnehmer erklärt mit seiner Teilnahme, Inhaber der im Rahmen seiner Teilnahme an den Veranstalter übermittelten Inhalte zu sein und an diesen Inhalten alle erforderlichen Rechte (z.B. an hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos) zu besitzen.
(2) Nur bei Foto-Aufruf erforderlich:
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter an dem von ihm verwendeten Foto ein zeitlich, inhaltlich und räumlich (d.h. weltweit) uneingeschränktes, aber nicht exklusives, Nutzungsrecht ein. Diese Nutzungsrechteeinräumung umfasst:
• das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;
• das Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook, Instagram und Websites (insbesondere https://www.ruhr-fussball.de/) zugänglich zu machen;
• das Recht, das Foto zur Bewerbung von Produkten im Rahmen der Kommunikation zu Ruhr.Fußball, zu nutzen;
• das Recht zur Bearbeitung des Fotos, wobei das Bild nicht verfremdet werden darf.
(3) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Teilnehmer bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise kenntlich zu machen.
5. Haftung und Freistellung
(1) Sofern der Teilnehmer auf der Facebook- oder Instagram-Seite Fotos hochlädt, garantiert er, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(2) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
6. Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook oder Instagram) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
8. Datenschutz
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern er diese nicht selbst verarbeitet. Er wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden und die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, sofern dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Nutzungsdaten ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. f DS-GVO. Die Gewinner haben Anspruch auf Auskunft über die vom Veranstalter verarbeiteten personenbezogenen Daten und, bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen, einen Anspruch auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung. Fragen sind diesbezüglich zu wenden an ruhrfussball@ruhr-tourismus.de.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.